Eigenkapitalersetzendes Stehenlassen der Einlage eines stillen Gesellschafters unabhängig von einem konkreten Kreditbedarf der Gesellschaft (Urteil vom 23.01.2018, II ZR 246/15)
Hat der Gesellschafter der Gesellschaft bereits eine Gesellschafterhilfe als Darlehen gewährt, kommt es für die Umqualifizierung in eine eigenkapitalersetzende Leistung nach dem früheren Eigenkapitalersatzrecht wegen einer Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft nicht darauf an, ob ein zusätzlicher Kreditbedarf der Gesellschaft bestand, um den Geschäftsbetrieb fortführen bzw. …
BGH, BB 2018, 848-851 (Urteil vom 23.01.2018, II ZR 246/15)
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