Ein- und Ausbaukosten in Wertschöpfungsketten – Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der Reform der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Bei der Tragung von Ein- und Ausbaukosten nach Einbau einer mangelhaften Sache handelte es sich lange um ein ausschließlich verbraucherrechtliches Streitthema, das der BGH einer Lösung zuführte, indem er rechtsfortbildend einen auf Erstattung solcher Kosten gerichteten Ersatzanspruch schuf. Mit Wirkung zum Jahresanfang hat sich der Gesetzgeber der Thematik angenommen, die BGH-Rechtsprechung kodifiziert und dabei zugleich den Anwendungsbereich des Ersatzanspruchs auf reine Unternehmergeschäfte ausgedehnt. …
Dastis/Splinter, BB 2018, 1417-1423
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