Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – mit Ausschüttungssperre?
Am 23.2.2016 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz DRS 24 “Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss” bekanntgemacht. Die Anwendung des neuen Standards auf den HGB-Jahresabschluss wird empfohlen. Die Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird jedoch lediglich in Grundzügen behandelt. Der nachfolgende Beitrag stellt den sich hieraus ergebenden Gestaltungsspielraum dar und zeigt eine Regelungslücke hinsichtlich der Ausschüttungssperre auf.…
Althoff, BB 2016, 2027-2030
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