Eingruppierung im Hotel- und Gaststättengewerbe – Fachkraft mit abgeschlossener Berufsausbildung – Erfordernis einer einschlägigen Berufsausbildung für die auszuübenden Tätigkeiten (Urteil vom 17.07.2024, 4 AZR 268/23)
Ein Anspruch nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stellt gegenüber einem tarifvertraglichen Anspruch einen anderen prozessualen Streitgegenstand dar. Stützt sich der Kläger nach seinem Vorbringen nur auf einen dieser Lebenssachverhalte, verstößt das Gericht gegen den Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn es (auch) über den anderen entscheidet. …
BAG, BB 2025, 126-128 (Urteil vom 17.07.2024, 4 AZR 268/23)
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