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BB 2017, 2390
OLG Köln 
Einordnung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Verbraucher bei Abschluss eines Kreditvertrages (Urteil vom 08.02.2017, 13 U 94/15)

Gehört einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses eines Kreditvertrags wenigstens ein Verbraucher an, ist der Vertrag als Verbraucherdarlehensvertrag i. S. d. § 491 Abs. 1 BGB einzuordnen.

OLG Köln, BB 2017, 2390-2391 (Urteil vom 08.02.2017, 13 U 94/15)

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