Einwirkung abkommensrechtlicher Begriffsbestimmungen auf innerstaatliches Steuerrecht (Urteil vom 20.07.2016, I R 50/15)
Der in § 9 Nr. 3 GewStG verwendete Begriff der Betriebsstätte bestimmt sich nicht nach der Definition des jeweils einschlägigen DBA, sondern nach innerstaatlichem Recht (Bestätigung von BFH-Urteil vom 5. Juni 1986 IV R 268/82, BFHE 146, 447, BStBl II 1986, 659 [BB 1986, 1489 Ls]; Abweichung von AEAO zu § 12 Tz. 4; BMF-Schreiben vom 31. Januar 2014, BStBl I 2014, 290, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 26. …
BFH, BB 2016, 2981-2984 (Urteil vom 20.07.2016, I R 50/15)
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