Einziehung von Geschäftsanteilen und persönliche Haftung der Gesellschafter (Urteil vom 10.05.2016, II ZR 342/14)
a) Die persönliche Haftung der Gesellschafter nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 24. Januar 2012 (II ZR 109/11, BGHZ 192, 236 [BB 2012, 664 m. BB-Komm. Winkler]) entsteht weder bereits mit der Fassung des Einziehungsbeschlusses noch allein aufgrund des Umstands, dass die Gesellschaft später zum Zeitpunkt der Fälligkeit gemäß § 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1 GmbHG an der Zahlung der Abfindung gehindert ist oder sie unter Berufung auf dieses Hindernis verweigert. …
BGH, BB 2016, 1426-1428 (Urteil vom 10.05.2016, II ZR 342/14)
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