Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter nicht generell unzulässig – Rechtsprechungsänderung (Urteil vom 18.06.2019, XI ZR 768/17)
a) Die Bepreisung von Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter ohne eine Freipostenregelung ist als solche nicht generell, d. h. unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Preis- und Leistungsverzeichnisses, unzulässig (Aufgabe der Senatsurteile vom 30. November 1993 – XI ZR 80/93, BGHZ 124, 254, 256 ff. und vom 7. Mai 1996 – XI ZR 217/95, BGHZ 133, 10, 12 ff.).
BGH, BB 2019, 2827-2835 (Urteil vom 18.06.2019, XI ZR 768/17)
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