Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Urteil vom 19.10.2021, VII R 26/20)
Die Versäumung der Antragsfrist nach § 96 Abs. 2 EnergieStV steht wegen des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem in § 52 Abs. 1 EnergieStG normierten und auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c EnergieStRL beruhenden Entlastungsanspruch für die für die Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft verwendeten Energieerzeugnisse nicht entgegen, wenn die materiellen Voraussetzungen für den Entlastungsanspruch erfüllt sind.…
BFH, BB 2022, 1440-1443 (Urteil vom 19.10.2021, VII R 26/20)
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