Entsprechende Anwendung von § 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (Beschluss vom 13.06.2023, VIII B 38/22)
NV: Ergeht nach Eingang einer zulässigen Beschwerde während eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ein geänderter Steuerbescheid mit einer höheren Steuerfestsetzung und beruht die Steuerfestsetzung auf Sachverhalten, zu denen das FG noch keine Feststellungen treffen konnte, ist die Vorentscheidung grundsätzlich aufzuheben und die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.…
BFH, BB 2023, 1768 (Beschluss vom 13.06.2023, VIII B 38/22)
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