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BB 2020, 2305
 
EuGH: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung generell unzulässig

Mit Urteilen vom 6.10.2020 hat der EuGH in der Rs. C-623/17 und den verbundenen Rs. C-511/18, 512/18 und 520/18 entschieden, dass die anlasslose und zeitlich unbegrenzte Vorratsdatenspeicherung generell unzulässig ist. Jedoch verbleibt den nationalen Gesetzgebern die Möglichkeit, Ausnahmen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder für den Fall einer gegenwärtigen oder bevorstehenden Bedrohung der nationalen Sicherheit vorzusehen. …

BB 2020, 2305

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