EuGH: Anhängigkeit von Verfahren wegen desselben Anspruchs bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten
Wird derselbe Rechtsstreit vor Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten anhängig gemacht, steht die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts fest (sofern nicht eine ausschließliche Zuständigkeit des später angerufenen Gerichts besteht), wenn dieses sich nicht von Amts wegen für unzuständig erklärt hat und keine der Parteien seine Zuständigkeit gerügt hat. Das später angerufene Gericht hat sich von diesem Zeitpunkt an zugunsten des zuerst angerufenen Gerichts für unzuständig zu erklären.…
BB 2014, 577
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Betriebs-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.