EuGH: Auskunftsdienste und Teilnehmerverzeichnisse – Einwilligung des Teilnehmers – Diskriminierungsverbot
Art. 25 Abs. 2 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass unter dem darin enthaltenen Begriff “Anträge” auch der Antrag eines Unternehmens zu verstehen ist, …
BB 2017, 705
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