EuGH: Auslegung des Art. 23 Abs. 4 der RL (EU) 2019/1023 (Ausschluss einer anderen als der in dieser Bestimmung aufgeführten Schuldenkategorien von Entschuldung)
Art. 23 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) ist dahin auszulegen, …
BB 2024, 1409
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