EuGH: Entsendung von Arbeitnehmern – steuerliche und soziale Vergünstigungen für Arbeitnehmer und Bauunternehmen – Befreiung von der Einkommensteuer – Befreiung von Krankenversicherungsbeiträgen (Rumänisches Vorabentscheidungsersuchen)
Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die die Gewährung steuerlicher und sozialer Vergünstigungen den Beschäftigten von Unternehmen des Bausektors vorbehält, die ihre Tätigkeiten im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats ausüben und sich in einer vergleichbaren Situation wie die Unternehmen des Bausektors befinden, …
BB 2024, 2325
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