EuGH: Finanzprokurator – Anwendbarkeit der Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 auf Rückforderung von durch EU kofinanzierten Beihilfen
Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften ist dahin auszulegen, dass die dort vorgesehene vierjährige Verjährungsfrist unmittelbar auf eine sich nach den privatrechtlichen Vorschriften eines Mitgliedstaats richtende Rückforderung von durch die Europäische Union kofinanzierten Beihilfen anwendbar ist.…
BB 2024, 1345
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