EuGH: Ford Italia – Produkthaftung des Lieferanten eines fehlerhaften Produkts als “Person, die sich als Hersteller [dieses Produkts] ausgibt” i. S. d. Art. 3 Abs. 1 RL 85/374/EWG
Art 3 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte ist dahin auszulegen, dass der Lieferant eines fehlerhaften Produkts als “Person, die sich als Hersteller [dieses Produkts] ausgibt”, im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist, wenn dieser Lieferant zwar nicht physisch seinen Namen, …
BB 2025, 1
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