EuGH: Freier Kapitalverkehr – Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – Befreiung der von einem solchen Organismus erzielten Einkünfte von der Körperschaftsteuer (Polnisches Vorabentscheidungsersuchen)
Art. 63 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegensteht, die vorsehen, dass nur ein von einem externen Rechtsträger verwalteter Organismus für gemeinsame Anlagen, der auf der Grundlage einer Zulassung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörden seines Sitzstaats tätig ist, von der Körperschaftsteuer für von diesem Organismus erzielte Kapitaleinkünfte befreit werden kann, …
BB 2025, 597
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