EuGH: Gemeinsamer Zolltarif – Begriffe “Teile” und “Waren” – Für das Funktionieren von Programmiersystemen bestimmte Teile und Zubehör (Motoren, Power-Supplies, Laser, Generatoren, Kabel und Heat-Sealer)
Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.7.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die Verordnung (EG) Nr. 2031/2001 der Kommission vom 6.8.2001, die Verordnung (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 1.8.2002, …
BB 2014, 1301
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