EuGH: Händlern eines selektiven Vertriebs von Luxuswaren kann der Internetvertrieb über Drittplattform verboten werden – Coty Germany
Mit seinem Urteil vom 6.12.2017 – C-230/16 – stellt der Gerichtshof unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung zunächst fest, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren dient, nicht gegen das unionsrechtliche Kartellverbot verstößt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Auswahl der Wiederverkäufer muss anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgen, …
BB 2017, 2945
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