EuGH-Schlussanträge: Verwaltung von Anlagevermögen – Begriff – Vergleichbarkeit mit einem OGAW – Rentenfonds – Investitionsrisiko der Anleger (Niederländisches Vorabentscheidungsersuchen)
Art. 135 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass ein mit einem OGAW vergleichbares Anlagevermögen und damit ein “Sondervermögen” ein solches ist, welches die in Art. 1 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2009/65/EG über die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren genannten Kriterien annähernd erfüllt. …
BB 2024, 725
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