EuGH-Schlussanträge: Bestimmung des Leistungsempfängers – Einfluss einer möglichen missbräuchlichen Gestaltung zwischen dem Leistungsempfänger und einem Dritten auf den Leistungsort – Neutralitätsgrundsatz – Vermeidung der Doppelbesteuerung – Kooperationspflicht der Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten
Der für die Bestimmung des Leistungsortes maßgebende Leistungsempfänger ist aus Sicht des Leistenden nach Maßgabe des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses zu bestimmen, aus dem sich ergibt, wer den Aufwand für die empfangene Leistung zu tragen hat. Ein Vorwurf eines Rechtsmissbrauchs, der sich nur auf den Leistungsempfänger und einen Dritten bezieht, ist für die Bestimmung des Leistungsempfängers und des Leistungsortes irrelevant.…
BB 2022, 405
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