EuGH-Schlussanträge: Google, Meta, Tik Tok – Auferlegung zusätzlicher Verpflichtungen in anderen Mitgliedstaaten als der Sitz nur durch einzelfallbezogene Maßnahmen
Art. 3 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus anderen Mitgliedstaaten dadurch zu beschränken, …
BB 2023, 1473
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