EuGH-Schlussanträge: Voraussetzungen des Optionsrechts – Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten – vom Sinn der Form – Folgen eines Verstoßes gegen Formvorschriften
Art. 137 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ermöglicht es einem Mitgliedstaat, das Vorliegen eines wirksamen Verzichts des Leistenden auf eine dort genannte Steuerbefreiung von der Voraussetzung abhängig zu machen, dass der Leistungsempfänger ein registrierter Steuerpflichtiger ist. Die Einhaltung dieser “formellen” Voraussetzung verstößt weder gegen den Neutralitätsgrundsatz noch ist sie unverhältnismäßig.…
BB 2022, 852
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