EuGH: Steuerbefreiung für von Banken gezahlte Zinsen, die nur gewährt wird, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind
Art. 56 AEUV und Art. 36 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die eine nationale Steuerbefreiungsregelung vorsehen, soweit diese – obwohl sie unterschiedslos für Einkünfte aus Spareinlagen bei Bankdienstleistern mit Sitz in Belgien oder in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums gilt – für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Dienstleistungserbringer den Zugang zum belgischen Bankenmarkt Bedingungen unterwirft, …
BB 2017, 1429
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