EuGH: Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen – rein innerstaatlicher Sachverhalt (ungarisches Vorabentscheidungsersuchen)
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist nach Art. 267 AEUV für die Auslegung des Unionsrechts zuständig, wenn dieses den betreffenden Sachverhalt nicht unmittelbar regelt, der nationale Gesetzgeber sich aber bei der Umsetzung der Bestimmungen einer Richtlinie in nationales Recht dafür entschieden hat, rein innerstaatliche Sachverhalte und Sachverhalte, die durch diese Richtlinie geregelt werden, …
BB 2023, 2773
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