EuGH: Zur Wettbewerbsverbotsklausel in zwischen zwei auf unterschiedlichen Produktmärkten tätigen Unternehmen geschlossener Handelspartnerschaftsvereinbarung
Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen, das ein Netz von Einzelhändlern für Massenkonsumgüter betreibt, auch dann auf dem Strommarkt als potenzieller Wettbewerber eines Stromlieferanten anzusehen ist, mit dem es eine Partnerschaftsvereinbarung geschlossen hat, die eine Wettbewerbsverbotsklausel enthält, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung auf diesem Produktmarkt keine Tätigkeit ausübt, …
BB 2023, 2561
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