EuGH/GA-SA: Dienstleistungen gegen Entgelt – Ausgleichszahlungen zur Deckung von Verlusten – unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subventionen (Polnisches Vorabentscheidungsersuchen)
Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und Art. 73 der Mehrwertsteuerrichtlinie sind dahingehend auszulegen, dass eine nachträgliche Ausgleichszahlung für finanzielle Verluste, die der Höhe nach durch eine EU-Verordnung limitiert ist und die sich nicht nach der Anzahl der Nutzer, sondern nach den pauschal angebotenen Fahrzeugkilometern richtet, kein Entgelt für eine Dienstleistung an die zahlende Einheit der territorialen Selbstverwaltung darstellt. …
BB 2025, 469
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