FG Münster: Umsatzsteuerpflicht von Inkassoleistungen
Eine Einziehungsleistung im Sinne des § 4 Nr. 8c UStG des Zessionars an den Zedenten liegt nicht bereits aufgrund der bloßen Forderungsabtretung vor, da der bloße Erwerb und das bloße Halten einer Forderung steuerrechtlich nicht zu einer Leistung gegenüber dem Forderungsverkäufer führen; eine Einziehungsleistung ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Forderungserwerber nach dem dem Forderungserwerb zugrunde liegenden Rechtsverhältnis den bisherigen Inhaber von der Einziehung der Forderung und dem Risiko ihrer Nichterfüllung entlastet, …
BB 2019, 725
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