FG Baden-Württemberg: Behandlung einer GmbH als im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft einer anderen GmbH eingegliedert im Wege einer Billigkeitsentscheidung
Ist eine Kapital- oder Personengesellschaft nicht selbst an der Organgesellschaft beteiligt, reicht es für die finanzielle Eingliederung nicht aus, dass nur ein oder mehrere Gesellschafter auch mit Stimmenmehrheit an der Organgesellschaft beteiligt sind; in diesem Fall ist keine der beiden Gesellschaften in das Gefüge des anderen Unternehmens eingeordnet, sondern es handelt sich vielmehr um gleich geordnete Schwestergesellschaften.…
BB 2017, 3030
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