FG Baden-Württemberg: Aufdeckung stiller Reserven bei Grundstücksübertragung auf personen- und beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft?
§ 6 Abs. 5 EStG ist weder unmittelbar noch analog anwendbar, wenn ein Grundstück gegen Übernahme von Schulden, die über dem Buchwert des Grundstücks liegen, aus dem Gesamthandsvermögen einer KG in das Gesamthandsvermögen einer personen- und beteiligungsidentischen anderen KG übertragen wird. Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG sind nicht erfüllt, weil ein Rechtsträgerwechsel stattfindet und die Übertragung nicht unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. …
BB 2014, 213
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