FG Düsseldorf: Vertraglich vereinbarte Vorabgewinnanteile für die Überlassung von Vieheinheiten durch einen Komplementär an die KG als umsatzsteuerpflichtige, dem Regelsteuersatz unterliegende Entgelte
Der Umstand, dass ein im Gesellschaftsvertrag vereinbarter “Vorabgewinn” im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander nicht als Aufwand behandelt wird und auch keine Betriebsausgabe der Gesellschaft darstellt, steht einer Würdigung der Zahlungen als Sonderentgelt nicht entgegen. Die Nichtsteuerbarkeit von Gesellschafterbeiträgen beruht auf der Vergütung der Gesellschafterleistung durch die Gewinn- und Verlustbeteiligung im Rahmen einer sogenannten Leistungsvereinigung und damit auf dem Vorliegen einer Chancen- und Risikogemeinschaft. …
BB 2019, 2070
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