FG Düsseldorf: Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch, hier insbesondere zu den Erfordernissen der “äußeren geschlossenen Form” und zum Begriff der “zeitnahen” Führung
Die dem Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung dienenden Aufzeichnungen, müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein, um die unzutreffende Zuordnung einzelner Privatfahrten zum beruflichen Nutzungsanteil wie auch deren gänzliche Nichtberücksichtigung im Fahrtenbuch möglichst auszuschließen.…
BB 2024, 22
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