FG Düsseldorf: Zur Steuerbefreiung von Umsätzen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL
Eine in NRW residierende Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach § 94 Abs. 1a SGB X i.V. m. § 197b SGB V, deren Mitglieder ausschließlich gesetzliche Krankenkassen werden (Körperschaften des öffentlichen Rechts), unterliegt der staatlichen Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Ge-854sundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW nach § 94 Abs. 2 SGB X mit den sich daraus ergebenden Prüfungsrechten aus §§ 88 SGB IV und 274 SGB V; diese unterliegen ihrerseits der staatlichen Aufsicht entweder der jeweiligen Landesbehörde oder des Bundesversicherungsamtes (je nach Tätigkeitsgebiet der Krankenkasse – vgl. …
BB 2019, 853-854
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