FG Köln: Gewerbesteuer/Umwandlungssteuer – Keine rückwirkende Gewerbesteuerpflicht bei sukzessiver anteiliger Veräußerung erhaltener Anteile durch den Einbringenden innerhalb der Sperrfrist
Nach Ansicht der Finanzverwaltung soll der im Falle der Veräußerung erhaltener Anteile durch den Einbringenden innerhalb des Siebenjahreszeitraums gemäß § 22 Abs. 1 UmwStG rückwirkend entstehende EBG I dann der Gewerbesteuer unterliegen, wenn nicht sämtliche erhaltenen Anteile in einem Vorgang veräußert werden. Für Zwecke des § 7 S. 2 GewStG sei dann nicht mehr von einer Veräußerung eines Betriebs, …
BB 2018, 2389
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