FG Münster: Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres zur Verlustnutzung durch eine Organschaft
Unter Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sowie unter besonderer Berücksichtigung des Zwecks des Zustimmungserfordernisses nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG sowie der für die Umstellung des Wirtschaftsjahrs ausschlaggebenden Gründe im Hinblick auf die Regelung des § 8c KStG war das Ermessen des FA dahingehend auf Null reduziert, dass allein die Erteilung des Einvernehmens zu der von der Klägerin vorgenommenen Umstellung ihres Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum (1.…
BB 2024, 2517
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