FG Saarbrücken: Anspruch auf Besteuerung durch das örtlich zuständige Finanzamt § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG, § 27 S. 2 AO, § 26 S. 2 AO, § 367 Abs. 1 AO, § 41 Abs. 1 und 2 FGO
Ein aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG abgeleiteter öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer besteht nur, wenn der Unternehmer glaubhaft machen kann, dass er ernsthaft beabsichtigt, zukünftig Umsätze i. S. des UStG auszuführen. Die drohende Verurteilung in einem schwebenden Prozess, eine berichtigte Rechnung akzeptieren zu müssen und ein sich daraus ergebender Vorsteuererstattungsanspruch begründen keinen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer.…
BB 2017, 1045
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