Facebook – Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung vorläufig bestätigt (Beschluss vom 23.06.2020, KVR 69/19)
a) Die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung setzt bei einem Konditionenmissbrauch nach § 19 Abs. 1 GWB nicht stets einen Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten (Verhaltenskausalität) voraus. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem Marktergebnis (Ergebniskausalität) kann genügen, wenn aufgrund der besonderen Marktbedingungen das Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens zu Marktergebnissen führt, …
BGH, BB 2020, 2061-2063 (Beschluss vom 23.06.2020, KVR 69/19)
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