Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten – Beschlussfassung – Hinzuziehung von Ersatzmitgliedern – Genehmigung – Betriebsratsbeschluss (Beschluss vom 25.09.2024, 7 ABR 37/23)
Die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts bedürfen eines ordnungsgemäßen Beschlusses des Betriebsrats. Ist die Beschlussfassung unterblieben oder fehlerhaft, kann sie – grds. aber nur bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung – durch einen nachträglich gefassten Beschluss erfolgen bzw. genehmigt werden (Rn. 15, 37).
BAG, BB 2025, 889-896 (Beschluss vom 25.09.2024, 7 ABR 37/23)
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