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BB 2019, 529
OLG Nürnberg 
Geltendmachung von Ansprüchen nach §§ 171, 172 HGB durch den Insolvenzverwalter – Gerichtsstandsbestimmung (Beschluss vom 07.01.2019, 1 AR 2663/18)

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach §§ 171, 172 HGB durch den Insolvenzverwalter handelt es sich nicht um eine Handelssache.

OLG Nürnberg, BB 2019, 529 (Beschluss vom 07.01.2019, 1 AR 2663/18)

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