Gesellschaft, die eine Aktienoption ausgibt, kann den Veräußerungspreis im Ausübungsjahr der Option oder am Ende der Optionslaufzeit verbuchen (Urteil vom 15.06.2017, C-444/16)
Die Grundsätze der Bilanzwahrheit und der Vorsicht im Sinne von Art. 2 Abs. 3 bzw. Art. 31 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel [50 Absatz 2 Buchst. g AEUV] über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen in der durch die Richtlinie 2003/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2003 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, …
EuGH, BB 2017, 1777 (Urteil vom 15.06.2017, C-444/16)
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