Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten: Worauf sich Unternehmen zukünftig vorbereiten müssen
Am 11.6.2021 hat der Bundestag das “Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten” (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) in der vom Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung verabschiedet; der Bundesrat hat ihm am 25.6.2021 zugestimmt. Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen, umfangreiche Maßnahmen zum Schutz grundlegender Menschenrechte und zur Einhaltung von Umweltstandards zu ergreifen – dies nicht nur im eigenen Verantwortungsbereich, …
Helck, BB 2021, 1603-1606
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