Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften – Analyse der Auswirkungen auf Start-up-Unternehmen und Organschaften
Kurz vor dem Jahreswechsel wurde das Gesetzesvorhaben des § 8d KStG abgeschlossen. Die Neuregelung ermöglicht bestimmten Körperschaften – explizit genannt werden Start-up-Unternehmen – bei Fortführung des Geschäftsbetriebes die Weiterführung von bisher nicht genutzten Verlusten trotz schädlichen Anteilseignerwechsels im Sinne des § 8c KStG. Der vorliegende Beitrag skizziert zunächst die Regelungsinhalte der §§ 8c und 8d KStG. …
Ferdinand, BB 2017, 87-91
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