Gesonderte und einheitliche Feststellung bei einer KG & atypisch Still – Keine Zusammenfassung von Besteuerungsgrundlagen für verschiedene Gesellschaften in einem Feststellungsbescheid – Unwirksamkeit der an eine vollbeendete KG gerichteten Prüfungsanordnung (Urteil vom 13.10.2016, IV R 20/14)
Die Verselbständigung jeder Gesellschaft oder Gemeinschaft schließt es grundsätzlich aus, die Besteuerungsgrundlagen für verschiedene Gesellschaften (hier: einerseits die KG & atypisch Still als Untergesellschaft und andererseits die KG als Obergesellschaft einer doppelstöckigen Personengesellschaft) in einem Bescheid gesondert und einheitlich festzustellen.
BFH, BB 2017, 801-805 (Urteil vom 13.10.2016, IV R 20/14)
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