Gewerbesteuerkürzung von Gewinnausschüttungen passiver Auslandstochtergesellschaften – weitreichende Konsequenzen des EuGH-Urteils EV
Nach der Entscheidung des EuGH vom 20.9.2018 in der Rs. EV (C-685/16) steht die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 ff. EG, nunmehr Art. 63 ff. AEUV) der Anwendung des § 9 Nr. 7 GewStG insoweit entgegen, als dieser die Kürzung um Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittland außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, an schärfere Bedingungen knüpft als die Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft. …
Cloer/Hagemann/Vogel, BB 2018, 2839-2844
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