Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung der doppelt gesicherten Forderung eines Dritten aus der Verwertung der Gesellschaftssicherheit – Verjährung des Anfechtungsanspruchs (Urteil vom 09.12.2021, IX ZR 201/20)
Hat der Gesellschafter für eine Forderung eines Dritten auf Rückgewähr eines Darlehens eine Sicherheit bestellt oder eine Bürgschaft übernommen, benachteiligt die Befriedigung des Dritten aus der Verwertung einer Gesellschaftssicherheit die Gläubiger auch dann, wenn der Dritte zum Zeitpunkt der Befriedigung seiner Forderung den Gesellschafter nicht mehr aus der Gesellschaftersicherheit hätte in Anspruch nehmen können. …
BGH, BB 2022, 398-402 (Urteil vom 09.12.2021, IX ZR 201/20)
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