Grenzüberschreitende Umwandlungen in der Übergangszeit bis zur Transformation der neuen Umwandlungsrichtlinie
Mit der neuen Umwandlungsrichtlinie werden erstmals einheitliche Unionsregelungen für grenzüberschreitende Formwechsel und Spaltungen geschaffen. Zudem werden die bestehenden EU-Vorgaben für grenzüberschreitende Verschmelzungen novelliert. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 31.1.2023 umgesetzt werden. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit die neuen EU-Vorgaben für grenzüberschreitende Umwandlungen bereits in der Übergangszeit bis zur Transformation der Umwandlungsrichtlinie beachtet werden müssen.…
Heckschen/Stelmaszczyk, BB 2020, 1734-1743
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