Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergang von einer Gesamthand – Maßstäbe der Missbrauchsprüfung (Urteil vom 25.08.2020, II R 23/18)
§ 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG bezweckt die Abwehr missbräuchlicher Gestaltungen durch Verbindung des grundsätzlich steuerfreien Wechsels im Gesellschafterbestand einer Gesamthand mit der steuerfreien Übernahme von Grundstücken aus dem Gesamthandsvermögen. Die Vorschrift ist teleologisch zu reduzieren, soweit abstrakt keine Steuer zu vermeiden war. Auf einen konkreten Missbrauch im Einzelfall kommt es nicht an.…
BFH, BB 2021, 350-354 (Urteil vom 25.08.2020, II R 23/18)
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