Grundstückskaufvertrag – maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers vom Mangel der Kaufsache bei Vertretung durch vollmachtlosen Vertreter bei Vertragsabschluss (Urteil vom 06.05.2022, V ZR 282/20)
Wird der Käufer bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages durch einen vollmachtlosen Vertreter vertreten, kommt es für seine Kenntnis vom Mangel i. S. v. § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Zeitpunkt der Abgabe der Genehmigungserklärung an; solange er die Genehmigungserklärung nicht in den Verkehr gebracht hat, muss er neu gewonnene Kenntnisse über Mängel der Kaufsache gegen sich gelten lassen.
BGH, BB 2022, 2512 (Urteil vom 06.05.2022, V ZR 282/20)
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