Handelsbilanzielle Abbildung einer Kapitalherabsetzung durch vereinfachte Einziehung von Aktien gem. § 237 AktG
Die vereinfachte Einziehung von Aktien nach § 237 AktG ist ein rechtliches Verfahren, das es Aktiengesellschaften (AG) ermöglicht, eigene Aktien außerhalb einer ordentlichen oder vereinfachten Kapitalherabsetzung einzuziehen. Die Regelungen zur vereinfachten Einziehung erleichtern den Kapitalherabsetzungsprozess im Vergleich zu den allgemeinen Vorschriften und können insbesondere bei in Mehrheits- oder Alleinbesitz stehenden AG zur (Buch-)Sanierung nach überwundenen Krisen verwendet werden. …
Deubert/Müller, BB 2024, 2540-2544
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